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LTplus OpenOffice  Brandschutz

 

 

Brandschutzplanung und Energieausweis als HOAI-Grundleistung ?

Nach ständiger Rechtsprechung schuldet der Architekt regelmässig eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Damit muss bei jedem geplanten Bauvorhaben sowohl an einen genehmigungsfähigen Brandschutz als auch an einen ebensolchen Wärmeschutz gedacht werden ohne, daß dies als Besondere Leistung gesondert zu vereinbaren und zu vergüten wäre. Im Bauordnungsrecht ist dies auch seit eh und je so vorgeschrieben. Dennoch kann gerade bei komplexeren Planungen die Brandschutzplanung eine Besondere oder andere Leistung sein, zumal nach Landesrecht z.B. beim Sonderbau auch Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz hinzugezogen werden können. >>> s.a. Deutsches Architektenblatt 04/11

Mit dem LTplus REGEL-BRANDSCHUTZNACHWEIS erstellen Sie selbst in 3 Schritten mit einem MS-Excel-Arbeitsblatt die geforderten Brandschutznachweise nach BayBO 2008/2013 und BauVorlVO. Gezeigt wird auch die komplette Bearbeitung des Brandschutznachweis-Formulars Schritt für Schritt (inkl. Praxisbeispiel). Zur fundierten Einarbeitung in die Thematik ist auch eine Unterlagensammlung enthalten, die alle wesentlichen Informationen zusammenfasst.

 



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LTplus Brandschutz 2014 - KOMPAKT

Unser LTplus REGEL-BRANDSCHUTZNACHWEIS ist ein MS-Excel-Arbeitsblatt.xls, mit dem eine schnelle praxisorientierte Erstellung von Brandschutznachweisen nach BayBO 2008/2013, BauVorlVO demonstriert wird.

  • REGEL-BRANDSCHUTZNACHWEIS GKL 1-3

  • Erläuterungen zu BayBO,  Vollzugshinweise, Häufig gestellte Fragen,...

  • Bearbeitung des Brandschutznachweis-Formulars Schritt für Schritt (inkl. Praxisbeispiel nach BayBO 2008/2013 und BauVorlVO)

Zur fundierten Einarbeitung in die Thematik finden Sie zusätzliche Dokumente in den Unterverzeichnissen von \NORMEN\ als PDF bzw. EXE abgelegt...

 

Unsere Programme sind ausschließlich zur Verwendung bei beruflichen, gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeiten von Baufachleuten wie z.B. Architekten, Bauingenieuren, Bauzeichnern, Planern bestimmt. Wir beliefern daher nur Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe, Behörden, öffentliche Institutionen, sowie Freiberufler und keine Verbraucher nach § 13 BGB. Durch die Bestellung erklärt der Käufer ausdrücklich, daß er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).



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Architektur + Brandschutz

Steinlehner & Riedner
Architekten-Partnerschaft

Das Büro K33 in der Kaiserstraße 33 München existiert seit vielen Jahren. Zu den Kunden gehören neben Architekturbüros, öffentliche Träger, Behörden, Wohnungsbaugesellschaften und namhafte Konzerne. Wenn die Aufgabe es erfordert, kooperiert das Büro mit anderen Architektur- und Ingenieurbüros und schafft auch kurzfristig Kapazitäten. Damit können sämtliche Architektenleistungen, also auch Bauphysik und Brandschutz nach BayBO angeboten werden. Das Büro K33 verfügt über entsprechende Erfahrung und Kontakte zu Behörden und hilft Ihnen gerne schnell und unkompliziert. Bei Interesse wenden Sie sich für ein konkretes Angebot an die K33-eMail-Hotline unter: info@K33-architekten.de



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Vereinigung der Brandschutzplaner e.V. VdBP

verfolgt unter anderem folgende Ziele: Aufklärungsarbeit für Bauherrn und Planer, eigene Qualifizierung, Erfahrungsaustausch, sowie Kontakte zu Behörden.

 

www.ImmoExpo24.de

 

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